Dr. iur. Heinz Heller
Rechtsanwalt|Fachanwalt SAV Familienrecht
Rechtsanwalt Dr. Heinz Heller

Sie suchen einen sou­verä­nen Anwalt im Fam­i­lien­recht? Einen ver­sierten Kön­ner und Rou­tinier? Dann sind Sie hier goldrichtig. Als Fachan­walt SAV Fam­i­lien­recht garantiere ich über­prüf­bare Spezial­isierung. Und wer dok­to­ri­ert hat, kann Wesentlich­es von Unwesentlichem unter­schei­den. Das soll­ten Sie bei den Kosten­fol­gen ein­er Anwalts­man­datierung nicht unter­schätzen. Hinzu kom­men meine über 20 Jahre Beruf­ser­fahrung.

Ich vertrete Parteien in der gesamten Deutschschweiz. Denn alle Schweiz­er Gerichte wen­den im Fam­i­lien­recht die gle­ichen Bun­des­ge­set­ze an. Oder vielle­icht ist Ihnen bere­its mit ein­er fundierten Ein­mal­ber­atung gedient?

Auch unter Fachan­wäl­ten gibt es Unter­schiede. Rufen Sie mich an und hören Sie auf Ihr Bauchge­fühl. Ich werde mir Zeit für Sie nehmen oder zurück­rufen, sobald ich von Ihrem Anruf erfahre.

Einmalberatungen

Oft ist den Man­dan­ten der Heller Recht­san­walts AG bere­its mit ein­er fundierten Ein­mal­ber­atung geholfen. Gemein­sam mit Ihnen schafft Dr. Heller eine «grosse Ausle­ge­ord­nung» der gegebe­nen Ehe- oder Fam­i­lien­si­t­u­a­tion. Zusam­men erwägt man rechtliche Optio­nen und denkt über max­i­male, aber vor allem über opti­male Lösun­gen nach. Meis­tens sind auch erste unverbindliche Berech­nungsskizzen möglich.

Ein­mal­ber­atun­gen kosten CHF 500.00 in bar gegen Quit­tung, unab­hängig vom Zeitaufwand. Sie erfol­gen ohne Vor­be­fas­sung oder Nach­bear­beitung. Mit Blick auf eine allfäl­lige län­gere Zusam­me­nar­beit geben Ihnen Ein­mal­ber­atun­gen eine gute Gele­gen­heit, die «Chemie» zwis­chen Ihnen und Dr. Heller sowie sein Kön­nen zu testen.

Selbständige | Vermögen, die AG + GmbH betreffen

Dank Werde­gang und Weit­erempfehlun­gen habe ich mich als Fachan­walt SAV Fam­i­lien­recht weit­er spezial­isiert auf kom­plizierte vari­able Einkom­men sowie kom­plexe Ver­mö­gen. Namentlich bei Unternehmer­schei­dun­gen dür­fen Sie von mir mehr erwarten: Sat­telfes­tigkeit im Rech­nungsle­gungsrecht und bei der Einkom­mensgestal­tung; tiefwurzel­nde Wendigkeit bei Fra­gen zur Unternehmens­be­w­er­tung; ganz generell fundierte KMU-Wirtschaftsken­nt­nisse (siehe auch Menüpunkt «Über mich»). Lesen Sie, was ich dazu in der Schweiz­erischen Anwalt­sRe­vue geschrieben habe:

Unternehmer­schei­dun­gen: Anwälte mit Wirtschaftswis­sen gefragt

Die Bes­tim­mung des Einkom­mens von Unternehmern kann sich, so das Bun­des­gericht, als ‚äusserst schwierig‘ erweisen. Sind die Angaben oder Unter­la­gen des Unternehmer­gat­ten nicht glaub­haft oder nicht schlüs­sig, kann aus dem zulet­zt gemein­sam gelebten Lebens­stan­dard auf das damit kor­re­lierende Einkom­men des Unternehmer­gat­ten geschlossen werden.

Bei Unternehmer­schei­dun­gen höre ich stets, der Unternehmer­gat­te rechne sich arm. Namentlich sei Gewinn durch unzuläs­sige Rück­stel­lun­gen gemindert, und Pri­vatver­brauch des Unternehmers über das Unternehmen finanziert wor­den. Jet­zt muss der Anwalt des Unternehmers über Wirtschaftswis­sen ver­fü­gen, unternehmerische Entschei­de vertei­di­gen oder den Unter­schied zwis­chen Aktionärskon­to und ange­blich ‚über das Geschäft finanziertem Pri­vatver­brauch‘ erk­lären kön­nen. Und wis­sen, wie man die […] Forderung pari­ert, der Unternehmer­gat­te müsse ange­blich neb­st Sal­­do-Jahresab­schlüssen auch sämtliche Kon­to­blät­ter und Belege ins Recht leg­en. Denn das muss der Unternehmer­gat­te (beziehungsweise seine Aktienge­sellschaft) nur, soweit die Anwältin der Unternehmers­gat­tin eine entsprechende Infor­ma­tion­slücke a) sub­stan­ti­iert und b) glaub­haft gemacht hat. Generell scheint es, nicht wenige Anwälte ver­wech­sel­ten Edi­tions­begehren und Infor­ma­tion­skla­gen, die ihnen zudem spanisch vorkommen.“

Lesen Sie hier den voll­ständi­gen Artikel:

Betreu­ung­sun­ter­halt Unter­halts­berech­nung (Anwalt­sRe­vue, Nov/Dez 2016)

Warum ein Fachanwalt?

In der Schweiz ist die Beze­ich­nung «spezial­isiert» nicht geschützt. Der Schweiz­erische Anwaltsver­band SAV betont aber, dass der Titel «Fachan­walt SAV» eine über­prüf­bare Spezial­isierung garantiert. Denn der Titel «Fachan­walt SAV» sei «ein Güte­siegel für spez­i­fis­che juris­tis­che Beratung – ver­gle­ich­bar etwa mit dem ‘Facharzt FMH’ in der Medi­zin» (www.sav-fsa.ch, Weit­er­bil­dung, Fachan­walt, FAQ).

Für alle, die «bester Schei­dungsan­walt» oder «Top Anwalt Fam­i­lien­recht» googeln: Seien Sie ver­sichert, der Titel «Fachan­walt SAV» ist ein Anwalt­srank­ing, auf das Sie sich ver­lassen kön­nen. Ange­hende Fachan­wälte beste­hen zunächst ein rig­oros­es Auswahlver­fahren (Erfahrungsnach­weis). Es fol­gt ein uni­ver­sitär­er Lehrgang samt Abschlussprü­fung. Erst nach ein­er weit­eren Zulas­sung­sprü­fung durch den Schweiz­erischen Anwaltsver­band wird der Titel erteilt. Fachan­wälte SAV sind geprüfte und zer­ti­fizierte Spezial­is­ten mit kon­trol­liert­er Weit­er­bil­dungspflicht. Auf rund 13’000 in der Schweiz prak­tizierende Anwälte qual­i­fiziert sich nur rund ein­er von hun­dert als Fachan­walt SAV Fam­i­lien­recht. Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden.

Viele Fachan­wälte bleiben all­ge­mein prak­tizierende Recht­san­wälte mit Fachan­walt­sti­tel. Bei mir ist das anders. Ich betreibe Fam­i­lien­recht mit Lei­den­schaft und liebe die Kom­plex­ität und Vielfältigkeit dieses faszinieren­den Rechts­ge­bi­ets. Zudem ste­ht der Jus­tiz­be­trieb im Fam­i­lien­recht im Ruf, ein­fach etwas «men­schlich­er» und lösung­sori­en­tiert­er zu sein als in anderen Bereichen.

Stundenansatz des Fachanwalts

Keine Frage, der Fachan­walt hat seinen Preis. Oft ist der Fachan­walt per Sal­do trotz­dem «gün­stiger» als beispiel­sweise ein All­ge­mein­prak­tik­er. Denn im Effekt fällt die Anzahl der ver­rech­neten Stun­den mehr ins Gewicht als der Stundenansatz:

Weniger Anwaltsstun­den x höher­er Stun­de­nansatz ist kosten­ef­fizien­ter als viele Anwaltsstun­den x tief­er­er Stundenansatz.

Zeit­in­ten­sive Recht­srecherchen oder offenkundig falsche Argu­men­ta­tion kön­nen ein Man­dat markant ver­teuern. Diese Gefahr ist bei Fachan­wäl­ten naturgemäss ver­ringert, dank über­prüf­bar­er Spezial­isierung. Gemäss Schweiz­erischem Anwaltsver­band SAV kön­nen Recht­san­wälte mit Fachan­walt­sti­tel die Anliegen von Kun­den «häu­fig schneller und effek­tiv­er umset­zen» (www.sav-fsa.ch).

Ander­er­seits braucht nicht jedes Recht­sprob­lem einen Anwalt, der zur Spitze im betr­e­f­fend­en Rechts­ge­bi­et zählt. Auch junge und weniger erfahrene Recht­san­wältin­nen und Recht­san­wälte kön­nen fehlende Erfahrung durch hohes Engage­ment wettmachen, wenig­stens im recht­s­the­o­retis­chen Bere­ich. Über­legen Sie also genau, welch­er Anwalt für Sie der richtige ist.

Heller Rechtsanwalts AG

Die Heller Recht­san­walts AG ist als Aktienge­sellschaft ver­fasst, weil sie in früheren Jahren neb­st Dr. Heller weit­ere angestellte Anwälte beschäftigte – und weil dies auch für die Zukun­ft eine Option bleibt. Aktuell wer­den Man­date mit der Heller Recht­san­walts AG abgeschlossen und durch Dr. Heller per­sön­lich ausgeführt.

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